1948
Zwei amerikanische Rechtsanwälte erkennen durch die Erkrankung ihrer Sekretärin das Potenzial kurzfristiger Personallösungen und gründen noch im selben Jahr die erste Zeitarbeitsfirma. Das Modell ist erfolgreich – die Geschichte der Zeitarbeit beginnt und verbreitet sich daraufhin weltweit.
1956
Die Expansion der Zeitarbeit aus den USA hält auch Einzug in Europa. In den Metropolen Paris und London werden die ersten europäischen Zeitarbeitsbüros eröffnet.
1960
In den 1960er Jahren entstehen die ersten Zeitarbeitsfirmen in Deutschland, darunter die Gründung von Unternehmen wie „ADIA Interim“ (heute Adecco) in Hamburg. Dies markiert den Beginn der Zeitarbeit in der Bundesrepublik.
1967
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 4. April 1967 in einem Musterprozess, dass die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland grundsätzlich mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar ist und legt damit wichtige Grundlagen für die Zukunft in diesem Bereich.
1970
Das Bundessozialgericht entscheidet über die Kriterien und soziale Mindestanforderungen in der Arbeitnehmerüberlassung. Ein Vorläufer der Tarifverträge wird zum ersten Mal aufgestellt und legt erste Mindestanforderungen für die Arbeitnehmerüberlassung zugrunde.
1972
Mit dem AÜG wird die rechtliche Grundlage für die Zeitarbeit in Deutschland geschaffen. Das Gesetz regelt die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer an Dritte verliehen werden dürfen, und dient dem Schutz der Leiharbeitnehmer.
1985
Das Beschäftigungsförderungsgesetz tritt in Kraft. Die Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern wird von drei Monaten auf sechs Monate verlängert. Dies führt zu einer stärkeren Verbreitung und Akzeptanz der Zeitarbeit in Unternehmen.
März 1993
Im Oktober 1993 wird im südwestfälischen Neunkirchen die GHP Hurtak GmbH gegründet. Als professioneller und unabhängiger Personaldienstleister ist die Firma auf die Entleihung qualifizierter Arbeitskräfte sowie die Arbeitsvermittlung für eine sofortige oder spätere Übernahme spezialisiert.
1994
Das Monopol der Bundesanstalt für Arbeit bei der Arbeitsvermittlung wird aufgehoben. Dies ebnet den Weg für die kommerzielle private Arbeitsvermittlung, wie wir sie heute kennen. Es entsteht eine moderne Form der Beschäftigung. Außerdem wird die maximale Einsatzdauer von sechs auf neun Monate verlängert.
1997
Das AÜG wird reformiert. Die höchstzulässige Überlassungsdauer beträgt nun ein Jahr.
2003
Die Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz I und II, sorgen für deutlich mehr Flexibilität in der Zeitarbeit. Die Beschränkungen der Überlassungsdauer werden aufgehoben und der Zugang zur Zeitarbeit erleichtert. Dies führt zu einem starken Anstieg der Zeitarbeit.
2008
Das Europäische Parlament verabschiedet am 22. Oktober die EU-Richtlinie für Zeitarbeit. Die Richtlinie beinhaltet zahlreiche Festlegungen, Begriffsbestimmungen und Ausnahmeregelungen. Wichtige Punkte sind etwa equal pay und equal treatment, die eine gleiche Entlohnung und gleiche Arbeitsbedingungen für Zeit- und Stamm-Mitarbeiter eines Unternehmens garantieren sollen.
2011
Es werden u.a. notwendige Anpassungen an die EU-Richtlinie vorgenommen. Es wird zudem eine allgemeinverbindliche Lohnunterschranke eingeführt, d.h. durch Tarifvertrag kann wie bisher vom equal treatment-Grundsatz abgewichen werden, aber eben nur bis zur Lohnuntergrenze, die durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf vorangehenden Vorschlag der Tarifvertragsparteien festgesetzt wird.
2012
Die von der Politik geforderte Anpassung der Zeitarbeitnehmergehälter an das Lohnniveau der Stamm-Mitarbeiter (equal pay) wird umgesetzt und resultiert in mehreren Tarifvereinbarungen mit einzelnen Branchenverbänden. Dieser Prozess ist noch nicht für alle Berufs- und Branchenbereiche abgeschlossen, wird in der Folgezeit aber nach und nach bearbeitet.
2017
Nach einer Beschäftigung von neun Monaten steht Zeitarbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie dem Stammpersonal.
2020
Die sogenannte Corona-Krise verändert den Arbeitsmarkt enorm. Zeitarbeit bietet viele Chancen, neu entstandene Lücken können geschlossen und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für Zeitarbeitnehmer kann Kurzarbeit beantragt werden.