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Lexikon Fachbegriffe
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Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung findet dann statt, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten an einen Dritten, den sogenannten Entleiher, überlässt. Daraus entsteht das Dreickesverhältnis der Zeitarbeit.
In der Arbeitnehmerüberlassug besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz normaler Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht. Durch die Überlassung geht allerdings das Weisungsrecht vom Arbeitgeber auf den Entleiher über. Zwischen Entleiher und Arbeitgeber besteht der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die Rahmenbedingungen für den Einsatz des Arbeitnehmers festlegt.
Der juristische Rahmen für die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung zum Schutz der Zeitarbeitnehmer und des Arbeitsmarktes.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist stärker von gesetzlichen Beschränkungen geprägt als andere Wirtschaftszweige.
AQTIV
Das Job-AQTIV-Gesetz aus dem Jahr 2001 diente der Neuregelung der Arbeitsförderung; das Kürzel AQTIV steht dabei für das Leitmotiv "Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln". Es entstand im Umfeld des Bündnisses für Arbeit und stellt einen unmittelbaren Vorläufer der sog. Hartz-Gesetze dar, da es bereits Vielzahl von Instrumenten enthält, die im Hartz-Konzept erneut auftauchen.
BAP
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen zu wahren und zu fördern.
BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen)
Der BZA hat eine wichtige Funktion als Arbeitgeberverband, indem er als Tarifpartner mit der DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit fungiert.
Drehtürklausel
Durch die Einführung der sogenannten Drehtürklausel soll verhindert werden, dass Personal entlassen oder nicht weiter beschäftigt wird und anschließend oder kurze Zeit später als Leiharbeitskräfte wieder im ehemaligen Betrieb oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt wird.
Entleiher
Entleiher ist eine Bezeichnung für Unternehmen, die Zeitarbeit als Dienstleistung in Anspruch nehmen. Dabei werden dem Entleiher vom Zeitarbeitsunternehmen Zeitarbeitnehmer überlassen. Der Entleiher hat dem Zeitarbeitnehmer gegenüber das Weisungsrecht ansonsten aber keine vertragliche Bindung. Die Rahmenbedingungen für die Überlassung der Zeitarbeitnehmer an den Entleiher werden zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt.
Equal Pay & Equal Treatment
Equal Pay & Equal Treatment bezeichnet den Grundsatz aus Artikel 5 der Richtlinie 2008/104/EG, nach dem Zeitarbeitnehmer mindestens die gleichen wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen während der Überlassung an einen bestimmten Arbeitsplatz vorfinden müssen, wie jemand, der vom entleihenden Unternehmen direkt auf den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wäre.
Im Klartext heißt das, dass der Zeitarbeitnehmer nach Equal Pay mindestens das gleiche verdienen und nach Equal Treatment mindestens die gleichen sonstigen Leistungen wie Urlaub, Arbeitszeiten etc. vorfinden muss, wie ein direkt im Kundenunternehmen angestellter Mitarbeiter.
Ausnahmen sind dann möglich, wenn ein Tarifvertrag andere Regelungen vorsieht.
Diese Regelung zu Equal Pay & Equal Treatment findet sich auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wieder
iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
Der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. ist ein Arbeitgeberverband der deutschen Zeitarbeitsunternehmen.
Leiharbeit
Leiharbeit, Zeitarbeit und Personalleasing sind umgangssprachliche Bezeichnungen für Arbeitnehmerüberlassung.
Outplacement
Outplacement ist eine besondere Form des Personalabbaus. Es kennzeichnet sich durch unterstützende Maßnahmen für Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel aus. Ziel der Maßnahmen ist es, einen reibungslosen Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu realisieren. Die Maßnahmen umfassen u. a. die Aufnahme der Wünsche, Qualifikationen und Fähigkeiten des Betroffenen sowie Unterstützungen zur Suche nach einem neuen Arbeits-verhältnis.
Sind mehrere Arbeitnehmer durch einen Personalabbau betroffen, werden die Maßnahmen oft durch Personaldienstleister durchgeführt. Sie nehmen den Kontakt mit den betroffenen Arbeitnehmern noch vor ihrer Freisetzung auf, um ein neues Anstellungsverhältnis zu finden.
Outsourcing
Der Begriff Outsourcing kennzeichnet den Rückgriff auf Ressourcen außerhalb des eigenen Unternehmens. Vollständige Funktionsbereiche werden in diesem Rahmen an unternehmensfremde Betriebe übertragen.
Wird einem Personaldienstleister diese Aufgabe übertragen, nimmt er nicht nur eine unter-stützende Position zur Abdeckung des Personalbedarfes ein. Der Personaldienstleister rückt beim Outsourcing an die Position eines ausführenden Unternehmens, das Sach- oder Dienstleistungen für den Auftraggeber erstellt.
Verfügt der Personaldienstleister über keine eigenen räumlichen Möglichkeiten zur Leistungserstellung, stellt ihm der Auftraggeber in der Regel eine Produktionsstätte zur Verfügung. In diesem Fall wird von Inhouse Outsourcing gesprochen.
Verleiher
Der Verleiher übernimmt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für die Zeitarbeitnehmer die Rolle des Arbeitgebers. Verleiher sind in der Regel Zeitarbeitsunternehmen, welche ihr externes Personal an Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung verleihen.
Zeitarbeitnehmer
Zeitarbeitnehmer ist eine andere Bezeichnung für Leiharbeitnehmer (LAN) oder externes Personal.
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wird der Angestellte eines Zeitarbeitsunternehmens an ein Entleihunternehmen ausgeliehen.
Zeitarbeitsunternehmen
Zeitarbeitsunternehmen sind Unternehmen, deren Haupttätigkeiten in der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes liegen.
Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt in dem Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit die Rolle des Verleihers.
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